Mitglied werden
Haben Sie Lust auf Tennis in angenehmer Atmosphäre beim TC Blau-Weiß Uelzen e.V. bekommen? Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen! Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben! Bitte übergeben Sie die unterschriebene Beitrittserklärung an den Vorstand des Vereins. Wir bitten Sie auch darauf zu achten, dass auf der Beitrittserklärung Ihre Bankverbindung sowie Ihre eMail-Adresse angegeben sind. Dies erleichtert uns die Bearbeitung – dafür vielen Dank im voraus. |
Mitglieder – Jahresbeitrag ab 2016: | Jahresbeitrag |
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Kinder/Jugendliche/Auszubild ende/Studenten: (Hinweis: Im Jahr des Eintritts beitragsfrei) | 70,00 Euro |
Kinder in der Ballschule zahlen einen ermäßigten Beitrag: | 20,00 Euro |
Erwachsene: | 210,00 Euro |
Ehepaar/eheähnliche Partnerschaft: | 356,00 Euro |
Familie mit 1 Kind: | 381,00 Euro |
Familie mit 2 Kindern: | 396,00 Euro |
Familie mit 3 Kindern: | 406,00 Euro |
Erwachsener mit 1 Kind: | 255,00 Euro |
Erwachsener mit 2 Kindern: | 270,00 Euro |
Passive Mitglieder: | 45,00 Euro |
Ermäßigter Beitrag für Erwachsene, die ein vollwertiges Mitglied eines anderen Tennisvereins sind: Den Nachweis erbringt der Antragsteller. | 97,00 Euro |
Stand: April 2018 |
Erfolgt der Beitritt ab 15. Juli des laufenden Jahres, ermäßigen sich die Beiträge um 50%. Erfolgt der Beitritt ab 15. August des laufenden Jahres, ermäßigen sich die Beiträge um 100%. Ab dem 2. Mitgliedsjahr gelten die ausgewiesenen regulären Beiträge.Im Mitgliedsbeitrag sind die Sportversicherung des Landessportbundes Niedersachsen sowie der Pflichtbeitrag an die übergeordneten Verbände enthalten.Gastspieler, für die die jeweils aktuelle Gastspielordnung Gültigkeit hat, zahlen entsprechend der jeweils gültigen Gastspielordnung. Diese kann hier eingesehen werden: Download der Gastspielordnung Arbeitsstunden: Jedes aktive Mitglied ab 16 Jahren leistet 3 Arbeitsstunden. Jedes aktive Mitglied ab 18 Jahren leistet 6 Arbeitsstunden. Mitglieder ab 75 Jahren (Stichtag ist der 01.01. eines Kalenderjahres) sind vom Arbeitseinsatz befreit. Als Arbeitsstunden werden anerkannt: – Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen – Arbeiten bei baulichen Veränderungen – Pflege der Sporteinrichtungen und der Außenanlage – Arbeiten, die in Verbindung mit Vereinsveranstaltungen anfallen. Für 2 Helferstunden wird 1 Arbeitsstunde verrechnet.Ersatzweise für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde 10,00 € (Erwachsene) bzw. 5,00 € (Jugendliche).Abrechnung der Arbeitsstunden: Die Abrechnung nicht geleisteter Arbeitsstunden erfolgt nach dem Abschluss der Freizeitluftsaison mit Stichtag 01.November des laufenden Jahres. Die Beiträge werden im Bankeinzugsverfahren eingezogen. Uelzen, April 2023 Online Mitglied werden: |