Neue Verordnung – Duschen erlaubt Umkleide offen – Abstand halten

NIEDERSACHSEN

Die wesentliche Änderung: Es gibt für den Sport nun den §16 für Indoorsport und den §16a für Outdoorsport. Weiterhin § 17 für Spitzensport, der unverändert bleibt. Zudem wurde der bereits kommunizierte Stufenplan in die Verordnung eingearbeitet. Differenziert werden die Regelungen in den Kategorien:

  1. 50 und mehr (=Stufe 3)
  2. 36-50 (=Stufe 2)
  3. 10-35 (=Stufe 1)

Bei Inzidenzwerten unter 10 gibt es noch keine allgemeingültige Formulierung. Hier wartet die Landesregierung noch die Entwicklung ab.

Für alle Regelungen mit Personenzahl gilt: Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt, die Einschränkungen gelten für sie nicht.

Tennis drinnen

Stufe 2

·         Tennis im Einzel und Doppel als Individualsport und kontaktloser Sport möglich. Ebenso Gruppenangebote in Anhängigkeit qm/Person (10 qm/Person oder 2 Meter Abstand)

Tennis draußen

Stufe 1-3

Tennis im Einzel und Doppel als Individualsport und kontaktloser Sport möglich. Ebenso Gruppenangebote in Abhängigkeit qm/Person (10 qm/Person oder 2 Meter Abstand)

Weiterhin gelten in jeder Stufe die Abstands- und Hygieneregeln, wie z.B. der Mund-Nasen-Schutz.

„Das ist für den Tennissport in Niedersachsen und Bremen ein wichtiges und gutes Signal und gibt unseren Tennisvereinen eine klare Perspektive“, so Raik Packeiser, Präsident des TNB.

Wichtiges zur Testpflicht

Inder Verordnung ist in § 16a (2) –Outdoorsport I-Wert Stufe 2- keine Erwähnung der Testpflicht mehr. Entscheidend ist die VO, nicht der Stufenplan und nicht die Erläuterung zur VO. Das bedeutet: nach jetzigen Erkenntnissen KEINE Testpflicht mehr in Stufe 2 beim Training, Doppel, etc.

Wir wissen, dass dieses derzeit in der Tabelle zum Stufenplan anders dargestellt wird und haben Ministerium und LSB um Klärung und Klarheit gebeten. Sobald wir neue Infos haben werden wir alle TNB-Vereine umgehend informieren.

In Stufe 1 besteht keine Testpflicht.

Wichtiges zu Kontaktdatenerhebung in § 5 der VO

Die Kontaktdatenerhebung soll elektronisch erfolgen und kann im Einzelfall in Papierform erfolgen, wenn eine elektronische Kontaktdatenerhebung nicht möglich ist.

Es gibt inzwischen zahlreiche Anbieter, die den Vereinen zur Verfügung stehen. Der TNB empfiehlt die leicht zu handhabende und kostenfreie Luca-App. Hier kann u.a. die Einstellung so konfiguriert werden, dass jeder Tennisplatz einzeln aufgeführt wird. Ein Manual wird derzeit erstellt und unseren FAQs beigefügt.

Vereinsgastronomie/Clubhaus

Je nach Inzidenzwert ist nach dem Spiel nun auch das gemeinsame Essen möglich. Natürlich mit Hygienekonzept, Abstand, ggf. Maske bis zur Platzeinnahme.

Quelle: tnb-tennis.de, 31.5.21

Doppel wieder erlaubt

Hallo liebe Mitglieder,ab 10. Mai ist Doppel wieder erlaubt, Der TNB schreibt:

Für den Sport bzw. konkret Tennissport als Individualsportart gelten folgende Regelungen:

  • Im Erwachsenenbereich ist Einzel und Doppel möglich, da Tennis ein kontaktfreier Sport ist und je Teilnehmer eine Fläche von mindestens 10qm zur Verfügung steht. Es gibt also keine Beschränkung mehr auf zwei Haushalte.
  • Die Erwachsenen müssen bei mehr als zwei Haushalten entweder entsprechend § 5a getestet werden bzw. getestet (mit Nachweis, der nicht älter ist als 24 Stunden), bestätigt geimpft oder bestätigt nach einer Infektion genesen sein. Ein Einzel kann weiterhin ohne Test gespielt werden. 
  • Das Regions- und Vereinstraining bis einschl. 18 Jahre kann draußen wieder in Gruppen (max. 30 Personen) stattfinden, zzgl. Trainer, wenn die Gruppenzusammensetzung konstant ist. Wichtig: In den vergangenen Tagen wurde in den allgemeinen Medien von „bis einschl. 17 Jahre“ gesprochen, das hat sich noch geändert!
  • Getestet müssen hier die Trainer und Volljährigen sein, nicht die Kinder. Das gilt auch für ein Jugend-Doppel. 
  • Regelungen des Leistungssports gelten komplett für alle Bundes- und Landeskader. Unabhängig ob Olympischer/Paralympischer, Perspektiv-, Nachwuchskader 1 oder 2. Auch ist die verbindende Bedingung des Trainings an einem Bundesstützpunkt (BSTP), Landesleistungszentrum (LLZ) oder Landesstützpunkt (LSP) entfallen.
  • Zu den Testungen gibt es ausführliche Hinweise in den FAQ.
  • Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen.
  • Im Innenbereich bleiben die bisherigen Regeln unverändert (1 Haushalt plus 2 Personen eines anderen Haushaltes).
  • Weiterhin gelten die bekannten AHA-Regeln, es muss ein Hygienekonzept vorliegen und die entsprechenden Daten müssen für eine Nachverfolgung erfasst werden.
  • Als Sportanlage ist der Sportbereich gemeint, auf der der Sport ausgeübt wird. Also Tennisplatz, nicht Vereinsgelände oder Tennishalle.
  • Wenn ein Verein eine Gastronomie (Gaststättengesetz) hat, gilt auch hier die Regelung nach § 9 (AHA-Regeln, Hygienekonzept, Datenerfassung, Testpflicht der Gäste, etc.) und ermöglicht den Außenbetrieb.
  • Bei einem Verein ohne Gastronomie handelt es sich bei dem anschließenden Getränk nicht mehr um die sportliche Betätigung, sondern wechselt ggf. zur Zusammenkunft nach §2 der VO, siehe oben. In diesem Falle rät der TNB davon ab.

In der Anlage findet Ihr ein Formular zum Ausfüllen bezüglich des Selbsttests, diesen einfach vor Ort mit den anwesenden Spielpartnern ausführen und darauf dokumentieren. Falls Jens oder Mike auf der Anlage anwesend sind, gilt der Test in der Anwesenheit der Beiden wie ein Test vom Testzentrum, Bescheinigung inklusive.

Neue Webseite geht an den Start

Aufgrund der Tatsache, dass die alte Webseite uf einem kompliziert zu bedienen CMS-System lief und nur von Fachpersonal zu bedienen ist, haben wir uns für ein einfach zu bedienes System entschieden, es ist zwr nich so spektakulär aber vereinfacht die Anwendung immens.

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